RS Vwgh 2001/10/16 99/09/0253

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
BDG 1979 §105 Z1 impl;
DP/Stmk 1974 §99 idF 1984/033;

Rechtssatz

Der Beschuldigte begibt sich des Rechts auf Wiederaufnahme des Verfahrens unter Bedachtnahme auf ein Beweismittel nach § 69 Abs. 1 Z. 2 AVG, wenn er es im Disziplinarverfahren unterlässt, sich dieses Beweismittels zu seiner Verteidigung zu bedienen.

Schlagworte

Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090253.X02

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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