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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1120;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/09/0364 E 1. Oktober 1997 RS 2Stammrechtssatz
Nicht jede Übergabe bzw Veräußerung der Sache rechtfertigt die Anrechnung der dadurch entfallenen Mieteinnahmen bei der Berechnung einer Zusatzrente nach dem KOVG; die Begebung der Einkunftsquelle müßte vielmehr in einer dem Rentenberechtigten vorwerfbaren Weise erfolgt sein: Erfolgt zB die Übergabe in erwarteter Abgeltung der Arbeitsleistung naher Angehöriger oder auch tatsächlich in Erfüllung von Rechtspflichten (etwa einer Heiratsguthingabe) könnte dem Versorgungsberechtigten daraus nicht der Vorwurf gemacht werden, sich ohne zureichenden Grund der Möglichkeit begeben zu haben, aus seinem Vermögen ein ausreichendes Einkommen zu erzielen (Hinweis E 10.12.1986, 84/09/0150).
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090324.X02Im RIS seit
14.01.2002