RS Vwgh 2001/10/16 94/09/0080

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §6;
KOVG 1957 §4 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0191 E 22. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit AllgemeinAuslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994090080.X01

Im RIS seit

22.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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