RS Vwgh 2001/10/16 99/09/0151

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28a Abs3 idF 1995/895;
VStG §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/09/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/09/0061 E 21. August 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Eine aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 28a Abs. 3 AuslBG (in der Fassung BGBl. Nr. 895/1995) stammende Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ist - auch ohne Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat - nach dem 1. Jänner 1996 weiterhin wirksam geblieben (Hinweis E 28. 9. 2000, 2000/09/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090151.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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