Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8Stammrechtssatz
Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000090012.X03Im RIS seit
24.01.2002