Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/09/0293Rechtssatz
Das bloße Anstreben der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen vermag die in § 3 Abs. 1 AuslBG normierte Voraussetzung, dass ein Ausländer nur dann beschäftigt werden darf, wenn eine derartige Beschäftigungsbewilligung bereits erteilt ist, nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090270.X02Im RIS seit
29.11.2001