RS Vwgh 2001/10/16 2001/09/0071

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28a Abs1;

Rechtssatz

Das Arbeitsinspektorat hat gemäß § 28a Abs. 1 AuslBG im Verwaltungsstrafverfahren nach § 28 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. Parteistellung. Es ist insbesondere berechtigt, Berufung gegen Bescheide sowie Einspruch gegen Strafverfügungen zu erheben. Die Parteistellung des Arbeitsinspektorates ist unbeschränkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090071.X02

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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