RS Vwgh 2001/10/17 2001/13/0009

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;

Rechtssatz

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise als Methode zur Erfassung des wahren wirtschaftlichen Gehalts hinter der äußeren Erscheinungsform eines Sachverhaltes (§ 21 Abs 1 BAO) kann nicht dazu führen, an die Stelle eines real verwirklichten abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes einen real nicht verwirklichten, abgabenrechtlich mit anderen Auswirkungen ausgestatteten Sachverhalt nur deswegen zu setzen, weil dies für einen der Partner des Steuerschuldverhältnisses vorteilhafter wäre. Die tatsächlich verwirklichten und nicht fiktive Sachverhalte sind zu besteuern (Hinweis E 30.9.1999, 99/15/0106, 0107; E 11.5.1993, 92/14/0229).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130009.X03

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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