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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z4;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 67 EStG 1988 kann sowohl wegen ihrer Stellung in dem mit "Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)" überschriebenen 5. Teil des Einkommensteuergesetzes als auch wegen ihrer auf Lohnzahlung abstellenden Formulierungen nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung finden (Hinweis E 20.2.1997, 95/15/0079; E 23.10.1997, 96/15/0244; E 28.5.1998 98/15/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130009.X02Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009