RS Vwgh 2001/10/17 2001/13/0009

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3 Z4;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §67;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 67 EStG 1988 kann sowohl wegen ihrer Stellung in dem mit "Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)" überschriebenen 5. Teil des Einkommensteuergesetzes als auch wegen ihrer auf Lohnzahlung abstellenden Formulierungen nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung finden (Hinweis E 20.2.1997, 95/15/0079; E 23.10.1997, 96/15/0244; E 28.5.1998 98/15/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130009.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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