RS Vwgh 2001/10/17 96/13/0055

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z3;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0088

Rechtssatz

Für das Ergebnis der verneinten Vorsteuerabzugsberechtigung ist es belanglos,ob es sich bei den gelieferten Waren um wertloses oder um minderwertiges Material gehandelt hat, während auf den die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnungen hochwertiges Material ausgewiesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130055.X03

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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