Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0088Rechtssatz
Für das Ergebnis der verneinten Vorsteuerabzugsberechtigung ist es belanglos,ob es sich bei den gelieferten Waren um wertloses oder um minderwertiges Material gehandelt hat, während auf den die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnungen hochwertiges Material ausgewiesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130055.X03Im RIS seit
05.03.2002