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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Falsche Beratungstätigkeiten eines Dritten (hier: gemäß Beschwerdevorbringen der Hausverwaltung) gehören zum allgemeinen Risiko des Steuerpflichtigen und können nicht im Wege einer Unbilligkeit nach § 236 BAO zu Lasten des Abgabengläubigers fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130073.X02Im RIS seit
05.03.2002