RS Vwgh 2001/10/17 99/13/0002

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §1;
KommStG 1993 §3 Abs1;
KommStG 1993 §3 Abs3;
KStG 1988 §1 Abs2 Z2;
KStG 1988 §2;

Rechtssatz

Steuersubjekt der Kommunalsteuer ist nach dem Kontext der Bestimmungen der §§ 1, 3 Abs 1 und 3 KommStG 1993 anders als nach der Vorschrift des § 1 Abs 2 Z 2 KStG 1988 nicht der Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, sondern die Körperschaft öffentlichen Rechtes selbst, welche im Umfang eines Betriebes gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 kommunalsteuerrechtlich als Unternehmer beurteilt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X01

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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