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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die Tätigkeitsbereiche - Grundsatzentscheidungen betreffend neue Produkte, Endbesprechungen beim Abschluss von Großaufträgen, Aufsicht über die gesamte Produktpalette, Platzierung der Produkte am Weltmarkt - lassen den Schluss, ein damit betrauter Geschäftsführer sei in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert, nicht rechtswidrig erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130102.X02Im RIS seit
05.03.2002