RS Vfgh 2002/11/7 B1586/02

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Veröffentlicht am 07.11.2002
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Einstellung eines Verfahrens hinsichtlich eines Aufenthaltsverbotes wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

Rechtssatz

Eine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen solchen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes ist aus keiner Bestimmung der Bundesverfassung abzuleiten.

Entscheidungstexte

  • B 1586/02
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.11.2002 B 1586/02

Schlagworte

Aufenthaltsrecht, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2002:B1586.2002

Dokumentnummer

JFR_09978893_02B01586_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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