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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Einstellung eines Verfahrens hinsichtlich eines Aufenthaltsverbotes wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten RechtsverfolgungRechtssatz
Eine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen solchen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes ist aus keiner Bestimmung der Bundesverfassung abzuleiten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufenthaltsrecht, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B1586.2002Dokumentnummer
JFR_09978893_02B01586_01