RS Vwgh 2001/10/17 96/13/0055

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z3;
UStG 1972 §11 Abs1 Z5;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
UStG 1994 §11 Abs1 Z5;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0088

Rechtssatz

Die Ansicht, es käme für die Vorsteuerabzugsberechtigung lediglich darauf an, dass das auf der Rechnung ausgewiesene Entgelt bezahlt worden ist und eine Lieferung oder sonstige Leistung, allenfalls auch eine mangelhafte Lieferung erfolgt ist, teilt der Gerichtshof nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130055.X02

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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