Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0088Rechtssatz
Die Ansicht, es käme für die Vorsteuerabzugsberechtigung lediglich darauf an, dass das auf der Rechnung ausgewiesene Entgelt bezahlt worden ist und eine Lieferung oder sonstige Leistung, allenfalls auch eine mangelhafte Lieferung erfolgt ist, teilt der Gerichtshof nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130055.X02Im RIS seit
05.03.2002