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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass der Geschäftsführer keinen betrieblichen Ordnungsvorschriften hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und "arbeitsbezogenem Verhalten" unterliegt, ist - da diese Merkmale typischerweise mit der Weisungsgebundenheit zusammenhängen - ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130197.X02Im RIS seit
05.03.2002