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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Es kommt im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nur auf das Unternehmerwagnis in Bezug auf die Eigenschaft als Geschäftsführer an, nicht aber auf ein Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder gar auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0090).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130095.X01Im RIS seit
05.03.2002