RS Vwgh 2001/10/17 96/08/0101

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §10 Abs2;
ASVG §4 Abs1 Z4;
ASVG §74 Abs3 Z2;
ASVG §8 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Das ASVG verwendet den Begriff des Volontärs in mehreren Bestimmungen (§ 4 Abs 1 Z 4, § 8 Abs 1 Z 3 lit c, § 10 Abs 2 und § 74 Abs 3 Z 2 ASVG), ohne ihn zu definieren. Der Begriff des Volontärs wird in den genannten Bestimmungen aber stets - wie üblich - als ein Sonderfall eines Dienst- oder Lehrverhältnisses verstanden, sodass bei seiner Auslegung auf das arbeitsrechtliche Begriffsverständnis abzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080101.X01

Im RIS seit

04.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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