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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §10 Abs2;Rechtssatz
Das ASVG verwendet den Begriff des Volontärs in mehreren Bestimmungen (§ 4 Abs 1 Z 4, § 8 Abs 1 Z 3 lit c, § 10 Abs 2 und § 74 Abs 3 Z 2 ASVG), ohne ihn zu definieren. Der Begriff des Volontärs wird in den genannten Bestimmungen aber stets - wie üblich - als ein Sonderfall eines Dienst- oder Lehrverhältnisses verstanden, sodass bei seiner Auslegung auf das arbeitsrechtliche Begriffsverständnis abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080101.X01Im RIS seit
04.03.2002Zuletzt aktualisiert am
01.07.2013