RS Vwgh 2001/10/17 98/13/0073

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Die Nachsicht dient nicht dazu, Unrichtigkeiten von Abgabenfestsetzungen zu beseitigen oder unterlassene Rechtsbehelfe nachzuholen (Hinweis E 19.3.1998, 96/15/0067).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130073.X04

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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