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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs1;Rechtssatz
Ein Unternehmer kann als Vorsteuer nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 nur eine von einem anderen Unternehmen in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer unter anderem für Lieferungen, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Stellt der An- (und Ver)kauf eines Personenkraftwagens aber ein Scheingeschäft dar, so ist schon die Voraussetzung einer Lieferung nicht erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130058.X03Im RIS seit
04.03.2002Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014