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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §35 Abs1;Rechtssatz
Die verbilligte Verköstigung eigener Dienstnehmer ist weder mildtätig noch gemeinnützig. Dies ergibt sich unmittelbar aus den im § 8 Z 2 KommStG 1993 genannten Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Während § 37 BAO den Begriff der Mildtätigkeit mit der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen verknüpft, setzt § 35 Abs 1 BAO eine Förderung der Allgemeinheit voraus, die nach § 36 Abs 1 BAO durch einen geförderten Personenkreis nicht als erfüllt angesehen werden darf, der durch Anstellung an einer bestimmten Anstalt fest abgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X04Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013