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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Hinsichtlich des Tages des Erwerbes eines Betriebes im Sinne des § 67 Abs 4 ASVG kommt es nicht auf den Abschluss des Kaufvertrages an, sondern auf den Tag der Erlangung der Verfügungsberechtigung über die Betriebsmittel, also den Tag, an dem die Verfügungsberechtigung über die Betriebsmittel auf den Erwerber übergehen und ihn in die Lage versetzen, mit ihnen als wesentlicher Grundlage des Betriebs den Betrieb fortzuführen (Hinweis E 30. September 1985, 84/08/0230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999080107.X01Im RIS seit
21.02.2002