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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Ein Zeitraum von mehr als 20 Jahren ist nicht mehr als überschaubarer Zeitraum anzusehen, innerhalb dessen bei einer entsprechenden Tätigkeit ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden muss, um steuerlich eine Einkunftsquelle annehmen zu können (Hinweis E 28.3.2000, 98/14/0217).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130025.X01Im RIS seit
05.03.2002