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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung nicht, dass der Umstand, dass etwa für das Dach eines Neubaues innerhalb von 30 Jahren keine Reparaturarbeiten zu erwarten sind, dazu berechtigt, auch für andere Teile des vermieteten Objektes jeden Reparatur- und Sanierungsaufwand auszuschließen (Hinweis E 24.3.1998, 93/14/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130025.X02Im RIS seit
05.03.2002