RS Vwgh 2001/10/17 98/13/0025

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung nicht, dass der Umstand, dass etwa für das Dach eines Neubaues innerhalb von 30 Jahren keine Reparaturarbeiten zu erwarten sind, dazu berechtigt, auch für andere Teile des vermieteten Objektes jeden Reparatur- und Sanierungsaufwand auszuschließen (Hinweis E 24.3.1998, 93/14/0028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130025.X02

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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