RS Vwgh 2001/10/17 2001/16/0230

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §11;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0231

Rechtssatz

Ließ sich der Käufer in ein Vertragskonzept einbinden, welches sicherstellte, dass nur jene Käufer zum Grundstückserwerb zugelassen werden, die sich zur Ausführung des Planungskonzeptes verpflichteten, so sind bei Vorliegen eines derartigen Vertragsgeflechtes auch die das Baukonzept betreffenden Verträge in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen, weil in Wahrheit ein einheitliches Geschäft vorliegt, bei dem die an sich getrennten Vereinbarungen in ihrem Bestand derartig von einander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (Hinweis E 14. Oktober 1999, 97/16/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160230.X08

Im RIS seit

12.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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