Index
L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen zum erforderlichen Umfang der durch die Vorstellungsbehörde vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob der Vorstellungswerber durch den gemeindebehördlichen Bescheid in Rechten verletzt wurde.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999120013.X02Im RIS seit
18.12.2001