RS Vwgh 2001/10/17 99/12/0013

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
GdO Allg Krnt 1993 §95;

Rechtssatz

Ausführungen zum erforderlichen Umfang der durch die Vorstellungsbehörde vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob der Vorstellungswerber durch den gemeindebehördlichen Bescheid in Rechten verletzt wurde.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999120013.X02

Im RIS seit

18.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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