RS Vwgh 2001/10/17 95/12/0354

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl;
GehG/Stmk 1974 §30a Abs1 Z1 idF 1984/033;

Rechtssatz

Einer bestimmten höheren Verwendungsgruppe sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im Allgemeinen nur von Beamten erwartet werden können, die die Anstellungserfordernisse dieser bestimmten, höheren Verwendungsgruppe erfüllen (Hinweis E 21.2.2001, 2000/12/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995120354.X03

Im RIS seit

29.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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