RS Vwgh 2001/10/18 2000/07/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/08/0046 E 16. Mai 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Bescheide nach § 56 AVG sind individuelle, hoheitliche Erledigungen der Verwaltungsbehörde, durch die in bestimmten Verwaltungssachen in einer förmlichen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder formellrechtlicher Art abgesprochen wird, sei es dass Rechtsverhältnisse festgestellt, sei es, dass sie gestaltet werden (Hinweis E 27. November 1986, 86/08/0143).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070054.X01

Im RIS seit

11.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten