RS Vwgh 2001/10/18 2001/07/0047

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Veröffentlicht am 18.10.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Ob durch Auflagen Rechte von Parteien eines Verwaltungsverfahrens verletzt werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und bedarf einer entsprechenden Untersuchung. Dies gilt auch für vom Konsenswerber verschiedene Parteien, also insbesondere für Nachbarn einer Betriebsanlage.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070047.X03

Im RIS seit

31.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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