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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ob durch Auflagen Rechte von Parteien eines Verwaltungsverfahrens verletzt werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und bedarf einer entsprechenden Untersuchung. Dies gilt auch für vom Konsenswerber verschiedene Parteien, also insbesondere für Nachbarn einer Betriebsanlage.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070047.X03Im RIS seit
31.01.2002