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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Rechtssatz
Für einen Vergleich verschiedener Standorte für die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage bietet § 17 Abs. 2 ForstG 1975 im Rahmen der durchzuführenden Interessenabwägung keine Grundlage. Insbesondere stehen im Stadium des Genehmigungsverfahrens befindliche andere Projekte der Annahme eines Bedarfes und somit eines öffentlichen Interesses an der Rodung der Waldfläche nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000070229.X06Im RIS seit
07.02.2002Zuletzt aktualisiert am
25.01.2012