RS Vwgh 2001/10/18 2000/07/0229

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Veröffentlicht am 18.10.2001
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Für einen Vergleich verschiedener Standorte für die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage bietet § 17 Abs. 2 ForstG 1975 im Rahmen der durchzuführenden Interessenabwägung keine Grundlage. Insbesondere stehen im Stadium des Genehmigungsverfahrens befindliche andere Projekte der Annahme eines Bedarfes und somit eines öffentlichen Interesses an der Rodung der Waldfläche nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070229.X06

Im RIS seit

07.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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