RS Vwgh 2001/10/19 2000/02/0325

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/06/0054 E 24. Jänner 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Eine übergangene Partei hat nicht das Recht, einen letztinstanzlichen Bescheid beim VwGH zu bekämpfen, ehe sie nicht durch Ergreifung der ihr auf Verwaltungsebene zukommenden Rechtsmittel den Instanzenzug erschöpft hat (Hinweis E 22.9.1969, 1768/68, VwSlg 7638 A/1969).

Schlagworte

Übergangene ParteiMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020325.X01

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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