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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/06/0054 E 24. Jänner 1991 RS 1Stammrechtssatz
Eine übergangene Partei hat nicht das Recht, einen letztinstanzlichen Bescheid beim VwGH zu bekämpfen, ehe sie nicht durch Ergreifung der ihr auf Verwaltungsebene zukommenden Rechtsmittel den Instanzenzug erschöpft hat (Hinweis E 22.9.1969, 1768/68, VwSlg 7638 A/1969).
Schlagworte
Übergangene ParteiMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020325.X01Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.07.2015