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L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkNorm
AVG §52;Rechtssatz
Wie sich aus dem Wortlaut des § 1 Stmk GVG 1993 ergibt, ist die Leistungsfähigkeit "entsprechend den strukturellen und natürlichen Gegebenheiten des Landes" zu beurteilen. Diese Formulierung lässt erkennen, dass der Gesetzgeber durchaus auch eine Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit zulässt, wobei es primär eine auf sachkundiger Ebene schlüssig zu beurteilende Frage ist, welcher Vergleichsmaßstab für eine solche Beurteilung heranzuziehen ist.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998020379.X05Im RIS seit
22.01.2002