Index
L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolNorm
GVG Tir 1996 §31 idF 1999/075;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 12 Wohnungseigentumsgesetz, wonach bei gemeinsamem Wohnungseigentum von Ehegatten ihre Anteile am Mindestanteile zu verbinden sind, betrifft nur den Erwerb des Wohnungseigentums durch die Einverleibung in das Grundbuch. Sie hat aber keinen Einfluss auf das - eine Bedingung für die rechtsgültige Einverleibung - vorgelagerte grundverkehrsbehördliche Verfahren betreffend Genehmigung von Rechtserwerben, die erst nach dessen Abschluss rechtsgültig in das Grundbuch einverleibt werden dürfen (vgl. §§ 31 ff Tir GVG 1996 idF 1999/075).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020325.X02Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.07.2015