RS Vwgh 2001/10/22 2001/19/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;
VwRallg;

Rechtssatz

Das zur meritorischen Erledigung eines Antrages durch seine Abweisung führende Fehlen einer Erfolgsvoraussetzung stellt keinen "Mangel eines schriftlichen Anbringens" im Verständnis des § 13 Abs. 3 AVG idF BGBl I Nr 158/1998 dar.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190089.X03

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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