RS Vwgh 2001/10/22 97/19/1292

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Veröffentlicht am 22.10.2001
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1997 §10 Abs1 Z4;
MRK Art8 Abs2;
StGB §83 Abs1;
StGB §84 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall der Eingriff in das Privat- und Familienleben des Fremden durch die Versagung der Aufenthaltsbewilligung nicht schon auf Grund des seinen Verurteilungen wegen Körperverletzung gemäß § 83 Abs. 1 StGB bzw. wegen schwerer Körperverletzung gemäß §§ 83 Abs. 1 und 84 Abs. 2 Z. 2 StGB zu Grunde liegenden Fehlverhaltens im Sinne des Art 8 Abs 2 MRK gerechtfertigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997191292.X02

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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