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19/05 MenschenrechteNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall der Eingriff in das Privat- und Familienleben des Fremden durch die Versagung der Aufenthaltsbewilligung nicht schon auf Grund des seinen Verurteilungen wegen Körperverletzung gemäß § 83 Abs. 1 StGB bzw. wegen schwerer Körperverletzung gemäß §§ 83 Abs. 1 und 84 Abs. 2 Z. 2 StGB zu Grunde liegenden Fehlverhaltens im Sinne des Art 8 Abs 2 MRK gerechtfertigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997191292.X02Im RIS seit
05.03.2002