RS Vwgh 2001/10/23 2001/11/0306

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Veröffentlicht am 23.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz

Norm

AVG §57 Abs1;
AVG §57 Abs2;
AVG §63 Abs1;
FSG 1997 §26 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Mandatsbescheid, mit dem die Entziehung der Lenkberechtigung verfügt wurde, zufolge § 57 Abs. 2 zweiter Satz AVG trotz der eingebrachten Vorstellung vollstreckbar bleibt, rechtfertigt nicht die - mit dem Inhalt des § 57 AVG nicht in Einklang zu bringende - Auffassung, gegen den Mandatsbescheid sei daher auch die Berufung zulässig.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001110306.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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