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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Mandatsbescheid, mit dem die Entziehung der Lenkberechtigung verfügt wurde, zufolge § 57 Abs. 2 zweiter Satz AVG trotz der eingebrachten Vorstellung vollstreckbar bleibt, rechtfertigt nicht die - mit dem Inhalt des § 57 AVG nicht in Einklang zu bringende - Auffassung, gegen den Mandatsbescheid sei daher auch die Berufung zulässig.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110306.X01Im RIS seit
29.11.2001