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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland, die ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in das Bundesgebiet eingebracht haben und in diesem verwenden oder eine Einbringung vorhaben, haben auf Grund der einschlägigen relativ kurzfristig wirksamen Verpflichtungen, die sich aus der gesetzlichen Vermutung des dauernden Standortes im Inland ergeben, ein rechtliches Interesse an der Klärung der zu Grunde liegenden Frage, ob das Fahrzeug seinen dauernden Standort im Inland hat.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110288.X01Im RIS seit
18.12.2001