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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass mit § 28 Abs 3 Arbeitszeitgesetz der Behörde Ermittlungen darüber erspart bleiben sollen, welche konkrete Fahrtstrecke - nur durch EU-Länder oder nach Drittländern oder durch Drittländer - im Ausland gewählt wurde.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000110273.X03Im RIS seit
19.02.2002