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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Ob Kunden während des Betriebs der geänderten Betriebsanlage tatsächlich gefährdet wurden bzw. wieviele Personen im Tatzeitraum die geänderte Betriebsanlage konkret besucht haben, ist für die Erfüllung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 zweiter Fall in Verbindung mit § 370 Abs. 3 Gewo 1994 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 63/1997 nicht erheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999040036.X02Im RIS seit
14.01.2002