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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/04/0119 E 22. April 1997 RS 2Stammrechtssatz
Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998040181.X04Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
13.11.2018