RS Vwgh 2001/10/24 98/04/0181

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Veröffentlicht am 24.10.2001
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/04/0119 E 22. April 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998040181.X04

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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