Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/20/0265 E 21. November 2002Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das vom unabhängigen Bundesasylsenat seiner Entscheidung zugrunde gelegte Exzerpt "Zur Verfolgung vom Islam Abgefallener", wie nicht zuletzt eine Gegenüberstellung mit den im Akt befindlichen "Volltexten" dieser Länderberichte (anders als im hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 2000, Zl. 2000/20/0494, in welchem Fall diese Volltexte nicht zur Verfügung standen) zeigt, die Verfolgungsgefahr für zum christlichen Glauben konvertierte Muslime bei Rückkehr in den Iran verkürzt, und damit den Tatsachen nicht gerecht werdend, darstellt. Indem der unabhängige Bundesasylsenat aus diesen Unterlagen die Schlussfolgerung zog, der bloße Glaubensübertritt vom Islam zum Christentum führe bei Rückkehr in den Iran noch zu keiner Verfolgung, begründete er den angefochtenen Bescheid nicht in einer für den Verwaltungsgerichtshof nachvollziehbaren Weise und belastete ihn daher mit einem wesentlichen Verfahrensmangel.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200550.X01Im RIS seit
19.02.2002