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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Im Falle des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sieht das Gesetz nur eine pauschale Abgeltung vor. Damit sind nicht nur die reinen Fahrtkosten abgegolten, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des Kraftfahrzeuges (hier: Parkplatzgebühren) entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999150192.X02Im RIS seit
11.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013