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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs7;Rechtssatz
Die Erstellung eines Handbuches von allen Mitarbeitern gemeinsam reicht zur Annahme eines Verbesserungsvorschlages im Betrieb im Sinne des § 67 Abs 7 EStG nicht hin. Nach § 83 Abs 1 EStG 1988 ist beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmer Steuerschuldner. Daraus folgt, dass die steuerrechtliche Begünstigung des § 67 Abs 7 EStG nur für Prämien in Betracht kommt, die dem jeweiligen Arbeitnehmer auf Grund der von ihm persönlich gemachten Verbesserungsvorschläge gewährt werden (Hinweis E 20. September 2000, 99/13/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999150198.X05Im RIS seit
11.03.2002