RS Vwgh 2001/10/25 99/15/0198

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Veröffentlicht am 25.10.2001
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs7;
EStG 1988 §83 Abs1;

Rechtssatz

Die Erstellung eines Handbuches von allen Mitarbeitern gemeinsam reicht zur Annahme eines Verbesserungsvorschlages im Betrieb im Sinne des § 67 Abs 7 EStG nicht hin. Nach § 83 Abs 1 EStG 1988 ist beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmer Steuerschuldner. Daraus folgt, dass die steuerrechtliche Begünstigung des § 67 Abs 7 EStG nur für Prämien in Betracht kommt, die dem jeweiligen Arbeitnehmer auf Grund der von ihm persönlich gemachten Verbesserungsvorschläge gewährt werden (Hinweis E 20. September 2000, 99/13/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999150198.X05

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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