RS Vwgh 2001/10/25 98/15/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1984 §75 Abs1;
ÄrzteG 1984 §81 Abs1;
EStG 1988 §32 Z1;
EStG 1988 §37 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Entschädigungen im Sinne der Bestimmung des § 32 Z 1 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 20. Februar 1997, 95/15/0079). (Hier: Bei dem an den Abgabepflichtigen gezahlten Betrag handelte es sich nicht um eine solche Zahlung, sondern lediglich um die Rückzahlung bisher an den Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer geleisteter Beiträge - Hinweis E 29. Mai 1996, 93/13/0008).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150092.X01

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten