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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ÄrzteG 1984 §75 Abs1;Rechtssatz
Entschädigungen im Sinne der Bestimmung des § 32 Z 1 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 20. Februar 1997, 95/15/0079). (Hier: Bei dem an den Abgabepflichtigen gezahlten Betrag handelte es sich nicht um eine solche Zahlung, sondern lediglich um die Rückzahlung bisher an den Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer geleisteter Beiträge - Hinweis E 29. Mai 1996, 93/13/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150092.X01Im RIS seit
11.03.2002