RS Vwgh 2001/10/30 2000/14/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Befindet sich im Bereich der Brusttasche des Sakkos eines Straßenanzuges ein Kärtchen in Visitenkartenart und -größe, das mit wenigen Handgriffen vom Anzug entfernt, also jederzeit wieder abgenommen werden kann, so kann keine Rede davon sein, dass sich ein derartiger Herrenanzug nicht für die private Nutzung eigne.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000140173.X01

Im RIS seit

11.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten