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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Befindet sich im Bereich der Brusttasche des Sakkos eines Straßenanzuges ein Kärtchen in Visitenkartenart und -größe, das mit wenigen Handgriffen vom Anzug entfernt, also jederzeit wieder abgenommen werden kann, so kann keine Rede davon sein, dass sich ein derartiger Herrenanzug nicht für die private Nutzung eigne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000140173.X01Im RIS seit
11.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013