RS Vwgh 2001/10/30 2001/14/0115

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Das Merkmal der laufenden Entlohnung ist auch erfüllt, wenn die im Arbeitsrecht wurzelnden Ansprüche wie Anspruch auf Urlaubsgeld, Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung in Krankheitsfall nicht gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140115.X02

Im RIS seit

04.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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