RS Vwgh 2001/10/30 97/14/0140

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0092 E 27. November 2001

Rechtssatz

Die in den Erkenntnissen vom 14. Juni 1989, 88/13/0156, und vom 28. Jänner 1997, 95/14/0156, genannten Gründe, welche der Verwaltungsgerichtshof als Begründung dafür angeführt hat, dass Aufwendungen für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dann, wenn die Veranlassung durch die nichtselbstständige Arbeit im Vergleich zu jener durch die selbstständige Arbeit im Vordergrund steht, ausschließlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind, sind auch für Fälle relevant, in welchen die Abgeltung dieser Aufwendungen - wie im EStG 1988 - lediglich in anderer Form als durch das Kraftfahrzeugpauschale erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140140.X01

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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