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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Wenn ein Geschäftsführer seine Geschäftsführungstätigkeit auch außerhalb der Räumlichkeiten der Gesellschaft und ohne Bindung an feste Arbeitzeiten erbringt, steht dies seiner Eingliederung in den Organismus der Gesellschaft nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140115.X01Im RIS seit
04.03.2002