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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Im Tragen von Umsatzsteuerbeträgen, welche vereinnahmt und in selber Höhe an das Finanzamt gezahlt werden, liegt kein "Wagnis".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140115.X05Im RIS seit
04.03.2002