RS Vwgh 2001/10/30 2001/14/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Im Tragen von Umsatzsteuerbeträgen, welche vereinnahmt und in selber Höhe an das Finanzamt gezahlt werden, liegt kein "Wagnis".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140115.X05

Im RIS seit

04.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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