RS Vwgh 2001/11/6 94/09/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §90 Abs1;

Rechtssatz

Ein in einem Verfahren betreffend die Anerkennung eines Leidens als Dienstbeschädigung nach dem KOVG 1957 beigezogener Gutachter hat ein vor Jahrzehnten abgegebenes Attest eines Fachkollegen, dem die Funktion eines "Brückenbelegs" zukommen könnte, aus der Sicht der von ihm vertretenen Fachrichtung seiner Wissenschaft auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen und der Behörde Grundlagen für die von ihr in freier Beweiswürdigung zu beurteilenden wesentlichen Frage zu liefern, welche Aussagekraft diesem Attest beizumessen ist.

Schlagworte

Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Einschätzung Besondere Rechtsgebiete KOVG Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Auswertung fremder Befunde Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Beurteilung einander widersprechender Aussagen Sachverständiger Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1) Vom Sachverständigen herangezogene Befunde und sonstige Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994090060.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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